Die Bundesregierung will den Datenschutz von Arbeitnehmern stärken: Das
Kabinett beschloss am Mittwoch in Berlin einen entsprechenden
Gesetzentwurf, wie Regierungskreise gegenüber dpa bestätigten. Meldung im
Heise-Newsticker vom 25.08.2010
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Arbeitnehmer-Datenschutz-Streit-um-Videoueberwachung-Update-1065780.html
Aus dem Text; „…Die zentrale Punkte der geplanten Neuregelung des
Arbeitnehmer-Datenschutzes:
Internet: Der Arbeitgeber soll sich zwar weiter im Internet über Bewerber
informieren dürfen. Es gilt: Alles was öffentlich zugänglich ist, darf der
Arbeitgeber verwenden. Daten aus sozialen Netzwerken sollen aber tabu
sein. Ausgenommen sein sollen hier Plattformen, die eigens der
Präsentation von beruflichen Qualifikationen dienen.
Gesundheit: Gesundheitsprüfungen vor der Einstellung sollen möglich sein,
wenn es um die Klärung "wesentlicher und entscheidender" beruflicher
Anforderungen geht. Das heißt: Blutuntersuchungen auf eine HIV-Infektion
beim Chirurgen sind erlaubt, bei einer Sekretärin aber nicht. Allerdings
bekommt der Arbeitgeber dann nur eine kurze Nachricht, ob ein Bewerber für
die vorgesehene Arbeit geeignet ist. Die Untersuchungen dürfen nur von
Ärzten durchgeführt werden.
Datenabgleich: Um Straftaten oder schwerwiegende Pflichtverletzungen
aufzudecken, soll ein automatischer Abgleich von Beschäftigtendaten
("Screening") in anonymisierter Form erlaubt sein. Ergibt sich ein
Verdacht, dürfen die Daten konkreten Personen zugeordnet werden. Der
Arbeitgeber muss die Umstände eines Datenabgleichs dokumentieren. Die
betroffenen Beschäftigten müssen nach dem Abgleich informiert werden.
Videoüberwachung: Den Unternehmen soll es verboten sein, Arbeitnehmer
heimlich per Videokamera zu überwachen. Eine Videoüberwachung soll es nur
noch geben, wenn die Mitarbeiter davon wissen. Zudem ist sie nur für
bestimmte Gebiete oder aus bestimmten Gründen vorgesehen, beispielsweise
zur Qualitätskontrolle, zur Sicherung von Anlagen oder an Firmeneingängen.
Betriebsräume, die überwiegend der privaten Lebensgestaltung der
Beschäftigten dienen, sollen tabu sein. Das gilt insbesondere für
Sanitär-, Umkleide- und Schlafräume.
Ortungssysteme: Während der Arbeits- und Betriebszeit dürfen Daten unter
bestimmten Voraussetzungen durch Ortungssysteme erhoben werden, wenn sie
der Sicherheit des Beschäftigten oder dazu dienen, den Einsatz zu
koordinieren. Dies betrifft beispielsweise Speditionen. Eine heimliche
Ortung von Beschäftigten ist verboten.
Betriebsvereinbarungen: Unternehmen dürfen Betriebsvereinbarungen zum
Datenschutz weiterhin schließen. Das gesetzlich festgeschriebene
Schutzniveau darf dabei aber nicht unterschritten werden.
Siehe dazu:
a) “Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes“
Stand 11.08.2010 (pdf)
http://www.datenschutz-berater.de/pdf/Beschaeftigtendatenschutz_E_11082010.pdf
b) Rückfall statt Fortschritt
Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf zum Datenschutz für Beschäftigte.
Vorlage bedeutet teilweise Verschlechterungen gegenüber dem Status quo.
Artikel von Herbert Wulff in der jungen Welt vom 26.08.2010
http://www.jungewelt.de/2010/08-26/010.php
Aus dem Text: „…»Trotz dieser Verbesserungen ist der Gesetzentwurf
insgesamt eher eine Verschlechterung für den Arbeitnehmerdatenschutz«,
erklärte Wolfgang Däubler, Professor für Arbeitsrecht an der Uni Bremen,
auf jW-Nachfrage. Der im Koalitionsvertrag formulierte Anspruch, den
Datenschutz für Beschäftigte zu verbessern, werde damit nicht eingelöst.
So sei zum Beispiel die Frage nach einer Schwangerschaft bei
Einstellungsgesprächen nicht ausgeschlossen – ein Rückfall hinter die
Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Auch die Möglichkeiten zur
Telefonüberwachung beispielsweise in Call-Centern, die jederzeit als
»Stichproben« oder »anlaßbezogen« eingesetzt werden kann, bleibe hinter
Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zurück, kritisierte der
Wissenschaftler. Ein automatischer Abgleich von Beschäftigtendaten, eine
Art »Rasterfahndung« im Betrieb, wäre dem Entwurf zufolge ebenfalls
legal…“
c) Michael Sommer: Echter Arbeitnehmerdatenschutz notwendig
„Zum Kabinettsbeschluss für ein Beschäftigtendatenschutzgesetz erklärt
Michael Sommer, DGB-Vorsitzender am Mittwoch in Berlin: „Nach einer Reihe
von Skandalen in Unternehmen wie Lidl, der Deutschen Bahn oder der
Deutschen Telekom reicht der jetzt vorliegenden Gesetzesvorschlag der
Bundesregierung nicht aus, um die Beschäftigten in Zukunft wirksam zu
schützen. Wir fordern handfeste, konkrete Bestimmungen und Verbote zum
Schutz der Beschäftigten statt Gummiparagraphen für die Arbeitgeber.
Dieser Gesetzentwurf muss aus Sicht der Gewerkschaften im
parlamentarischen Verfahren dringend nachgebessert werden. Denn:
Persönlichkeitsrechte sind unverzichtbar. Es ist richtig, dass die
heimliche Videoüberwachung am Arbeitsplatz zukünftig - auch nicht in
Ausnahmefällen - zulässig ist. Dass aber dafür die offene Videoüberwachung
gang und gäbe werden kann, ja sogar zur Verhaltens- und Leistungskontrolle
und zur Qualitätskontrolle eingesetzt werden darf, lehnen wir ab…“
Presseerklärung des DGB vom 25.08.2010
http://www.dgb.de/presse/++co++b6e4bed2-b046-11df-6fd9-00188b4dc422/@@index.html
Tags: Arbeitnehmer-Datenschutz, Videoüberwachung, Bundesregierung, Gesetzentwurf